- willkürlich
-
* * *
will|kür|lich ['vɪlky:ɐ̯lɪç] <Adj.>:a) vom Willen oder Bewusstsein gesteuert:man unterscheidet willkürliche und unwillkürliche Bewegungen.Syn.: beabsichtigt, ↑ bewusst, gewollt.b) durch Willkür gekennzeichnet:den willkürlichen Anordnungen des Herrschers gehorchen müssen.c) unsystematisch und auf Zufall beruhend:eine willkürliche Auswahl treffen; etwas ganz willkürlich festlegen.* * *
wịll|kür|lich 〈a. [-′—] Adj.〉1. vom Willen gelenkt (Bewegung)2. selbstherrlich, je nach Laune, ohne Rücksicht auf bes. Gegebenheiten● etwas \willkürlich anordnen, festlegen, festsetzen* * *
wịll|kür|lich <Adj.> [spätmhd. willekürlich]:1.a) auf Willkür beruhend:-e Anordnungen, Maßnahmen;jmdn. w. benachteiligen;b) nicht nach einem System erfolgend, sondern wie es sich zufällig ergibt:eine -e Auswahl;etw. ganz w. festlegen.2. vom eigenen Willen gesteuert; bewusst erfolgend; gewollt:-e Bewegungen;bestimmte Muskeln lassen sich nicht w. in Tätigkeit setzen.* * *
wịll|kür|lich <Adj.> [spätmhd. willekürlich]: 1. a) auf Willkür beruhend: -e Anordnungen, Maßnahmen; Zusammenhalt, Solidarität ... das war die Waffe, mit der man eine -e Obrigkeit überwinden würde (Kühn, Zeit 134); Dabei setzt sich die Regierung ... nicht w. über die Interessen ihrer Nachbarstaaten hinweg (natur 2, 1991, 23); jmdn. w. benachteiligen; b) nicht nach einem System erfolgend, sondern wie es sich zufällig ergibt: eine -e Auswahl; Die Stundenzahlen sind natürlich Schätzungen, d. h. -e Annahmen (Richartz, Büroroman 27); etw. ganz w. festlegen. 2. vom eigenen Willen gesteuert; bewusst erfolgend; gewollt: -e Bewegungen; bestimmte Muskeln lassen sich nicht w. in Tätigkeit setzen.
Universal-Lexikon. 2012.